Verkauf- und Lieferbedingungen von Fensterbau Düren (AGB)
Angebote und Vertragsabschluß
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahme des Angebots sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte oder Vertreter getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Fensterbau Düren und müssen in ihrer Auftragsbestätigung enthalten sein.
Reparaturkostenvoranschläge sind kostenpflichtig
Folgeaufträge können auch mündlich vom Auftraggeber erteilt werden. Unsere Auftragsbestätigung sehen wir dann als Ausführungsauftrag an. Die Widerspruchsfrist beträgt für diese Form der Auftragserteilung 1 Woche. Es gelten ausschließlich unsere Verkauf- und Lieferbedingungen. Abgeschlossene Verträge von freien Außendienstlern sind erst nach Aufmaß und der anschließenden Auftragsbestätigung für Fensterbau Düren bindend. Ein Rücktritt vom Kunden ist kostenpflichtig (s. Rücktritt).
Ausführung und Gewährleistung
Gewährleistung erfolgt, falls vom Hersteller nicht anders angeboten, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Weiter gelten für Ausführung und Material die DIN-Normen 18074 bis 18077. Die DIN-Normen 4008 und 4009 gelten nur bei besonderer Vereinbarung und zusätzlicher Berechnung.
Generell gelten die entsprechenden visuellen Beurteilungsrichtlinien der Verbände für Glas, Alu und Kunststoff.
Lieferfristen
Zugesagte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind jedoch nur als annähernd gegeben zu betrachten. Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung und Betriebsstörungen jeder Art, Ausbleiben von Materiallieferungen, sowie sonstige Verzögerungen im Herstellungsverfahren, die ohne unser Verschulden eintreten, schieben die Lieferung entsprechend hinaus. Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn Sie durch das Wort FIXTERMIN von Fensterbau Düren bestätigt wurden. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins, egal aus welchen Gründen, ist dem Auftragnehmer eine schriftliche Nachfrist zu stellen, die einen Zeitraum von 8 Wochen umfasst.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware- auch montiert - bleibt Eigentum des Lieferanten bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der gesammten Geschäftsverbindung gleich welcher Art. Das Eigentum geht erst dann über, wenn auch alle in Zahlung gegebene Wechsel oder Schecks einschließlich aller Nebenkosten beglichen sind. Die Ware darf ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht an Dritte herausgegeben werden. Bei Inanspruchnahme der Ware durch Dritte ist das dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
Rücktritt
Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, da es sich um Maßanfertigung handelt. Der Rücktritt von einem Vertrag bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Unternehmens Fensterbau Düren. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Herstellers vor der Fertigung der in Auftrag gegebenen Waren vom Vertrag zurück, so ist der Hersteller berechtigt, eine Aufwandsentschädigung von 30% des Auftragswertes zu berechnen.
Zahlung
Maßgeblich ist die getroffene Zahlungsvereinbarung im Auftragsformular. Falls die bauseitigen Gegebenheiten, oder eine Teillieferung zu spät bei uns eintrifft, einen Abschluß der Arbeiten nicht zulassen, so ist der Betrag der bis dahin geleisteten Arbeiten sofort an den Montageleiter zu entrichten. Wenn die Zahlungen nicht wie vereinbart bei uns eingehen, zieht Fensterbau Düren den Skontobetrag mit ein und verlangt sofort Verzugszinsen. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt der Tag des Geldeingangs. Bei verspäteter Zahlung kann der Auftragnehmer Zinsen verlangen, mindestens 5% über dem Diskontsatz. Zur Entstehung des Rechts auf Erhebung dieser Zinsen bedarf es keiner ausdrücklichen Inverzugsetzung.
Erteilt der Auftraggeber Folgeaufträge und ist mit vorherigen Aufträgen noch in Zahlungsverzug, werden die Arbeiten der Folgeaufträge erst nach Zahlungsausgleich, sowie Vorauszahlung der Folgeobjekte, begonnen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich, da die Elemente schon produziert sind und es sich um Maßanfertigung handelt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit von uns nicht anerkannten oder von uns bestrittenen Gegenansprüchen oder Reklamationen aufzurechnen oder seine Zahlungen ganz oder teilweise aufzurechnen oder seine Zahlungen ganz oder teilweise zurückzubehalten. Dem Auftraggeber stehen keinerlei Ansprüche wegen verspäteter Rechnungslegung zu. Fensterbau Düren hat das Recht, vom Auftrag zurückzutreten oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung auszuführen und / oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Auftraggeber Vertragsbrüchig wird bzw. sich nicht an schriftlich getroffene Vereinbarungen hält bzw. den Arbeitsablauf massiv stört oder wenn im Zeitpunkt der Auslieferung eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers eingetreten ist,insbesondere wenn er in erheblichem Umfang seinen Zahlungsver-pflichtungen nicht nachgekommen ist oder gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn gerichtliche oder außergerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren anhängig sind. Fensterbau Düren ist berechtigt, bei Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers, die bestellte Ware sofort an den Eigentümer des Objekts, oder an Dritte zu veräußern. Haustüren für Neubauten können auf Abruf bei uns gelagert werden. Der Zahlungsbetrag excl. Montagekosten ist ab dem Zeitpunkt der Lagerung fällig. Inkassoberechtigt sind nur Personen die dies schriftlich, von der Geschäftsleitung bestätigt bekommen. Der Kunde ist verpflichtet sich diese Bestätigung vorlegen zu lassen. Zahlungen an nicht autorisierte Personen können nicht anerkannt werden.
Ausführung Rollladen und Rollladenkasten
Die Revisionsklappe am Rollladenkasten muß immer für Nachbesserungen, Reparatur- und Wartungsdienste am Rollladen frei zugänglich sein.
Änderungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist
Unsere Auftragsbestätigung sehen wir als Ausführungsdetail an. Sie können 5 Tage nach Erhalt, schriftlich Änderungen vornehmen. Danach sind Änderungen nur dann möglich wenn die Produktion noch nicht optimiert wurde. Änderungen nach der 5 Tagesfrist werden nach tatsächlichen Aufwand berechnet.
Montage
Soweit die Montagekosten im Preis enthalten sind, setzen diese Kosten eine normale Montage voraus. Die technischen und baulichen Voraussetzungen (u.a. Strom, Wasser) müssen für die Montage bauseitig gegeben sein. Sollte z.B. bei der Demontage der alten Fenster ersichtlich werden, daß der Altputz nicht mehr haftet, so behält sich Fensterbau Düren vor, von der Leistung Beiputz zurückzutreten. Gleiches gilt auch für die Versiegelung. Es wird jeweils der im Auftrag dafür kalkulierte Leistungspreis erstattet. Unsere Monteure sind ausdrücklich angewiesen, die Arbeiten so sauber und vorsichtig wie möglich auszuführen. Trotzdem lassen sich Beschädigungen an Fliesen, Fensterbänken, Gaubenverschieferungen, Verkleidungen und ähnliches im Nahbereich der Fenster / Türen / Rolladen- und Kästen nicht immer ganz vermeiden. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Vorraussetzung für unsere fachgerechte Montage ist das bauseitige Vorarbeiten, wie vorab beim Aufmaß vereinbart, erledigt sind. Sollte eine fachgerechte Arbeit nicht möglich sein so berechnen wir Wartezeiten und ggf. An- und Abfahrten.
Schadstoffe sind grundsätzlich von der Entsorgung ausgeschlossen. Diese sind vom Kunden selbst zu entsorgen, sofern nicht explizit schriftlich angeboten.
Auftragssplittung
Eine Splittung des Auftrages, sofern im Auftrag nicht angeboten, ist nicht enthalten. Der dadurch entstehende Mehraufwand wird von Fensterbau Düren in Rechnung gestellt.
Abnahme
Die Abnahme ist sofort nach Montageende, am gleichen Tag, mit dem Baaustellenleiter zu vollziehen. Sollte dies durch den Auftraggeber versäumt werden, so erkennt Fensterbau Düren keine späteren Reklamationen an. Wir sehen unsere Arbeiten dann als beendet und fertiggestellt an. Die Zahlung wird sofort fällig.
Wartezeit
Während unsere Monteure ohne unser Verschulden unbeschäftigt am Arbeitsplatz anwesend sein müssen, wird dies als Arbeitszeit in Rechnung gestellt, auch wenn die Montage von uns zu einer festen Pauschale übernommen wurde. Das gleiche gilt für dadurch verursachte Fahrten der Monteure, Fahrzeit gilt als Arbeitszeit. Die Wartezeit am Objekt wird auf 30 Min. beschränkt sollte unsere Leistungsaufnahme dann immer noch nicht möglich sein werden die Monteure abgezogen. Die Zeit wird dann mit An- und Abfahrt berechnet.
Sonstiges
An allen unseren Elementen befindet sich unten rechts (von außen sichtbar) ein Aufkleber (35 x 20 mm) von Fensterbau Düren. Im Verlaufe eines Auftrags werden von uns Fotos- und Videos gemacht. Fensterbau Düren hat alle Rechte auf die Bild- und Tondokumente.
Anderslautende Vereinbarungen
Sollten schriftlich, entgegen unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen, andere Vereinbarungen getroffen werden, so bleiben alle anderen Bedingungen des Auftragnehmers dadurch unberührt. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Verkauf- uns Lieferbedingungen rechtsunwirksam sein, so sind die anderen hiervon nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Düren.